Berlin-Brandenburg-Fishing --- bbfishing
  allgemeine Schonzeiten
 


Schonzeiten für Fische auf einen Blick

 

Zeitraum Fischart
01. 10. - 31. 12. Große Maräne (aus Satzfischbeständen)
16. 10. - 15. 04. Lachs* / Meerforelle* / Seeforelle*  
(* aus Satzfischbeständen)
16. 10. - 15. 04. Bachforelle
01. 12. - 31. 05. Äsche
01. 02. - 31. 03.
(nur für Angelfischer)
Hecht,
01. 04. - 31. 05. Zander (nur Angelfischer)
01. 03. - 31. 05. Zope
01. 04. - 30. 06. Rapfen/Schied
01. 05. - 31. 07. Barbe / Flußbarbe

 

Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten:

Neben den Fischarten, welche als Köder für die Raubfischangel genutzt werden dürfen, haben der Dreistachlige Stichling, Goldfisch, Ostseeschnäpel, Schwarzer Zwergwels, Sonnenbarsch, Zwergwels und die Flunder keine Mindestmaße und Schonzeiten. Gleiches gilt für den Gras-, Marmor- und Silberkarpfen, sowie für Bachsaibling, Regenbogenforelle, Döbel und Wels.

 

 
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